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Datenschutz & KI im Unternehmen: DSVGO-konform umsetzen

DSGVO or GDPR Law in European Union - Datenschutz german Concept

Datenschutz & KI im Unternehmen: DSGVO‑konform umsetzen in Deutschland

Mit der zunehmenden Verbreitung von Künstlicher Intelligenz (KI) stehen Unternehmen vor neuen Herausforderungen im Bereich Datenschutz. Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bilden den rechtlichen Rahmen, den es zu beachten gilt, um KI-Anwendungen rechtskonform zu implementieren. In diesem Artikel erfahren Sie praxisnahe Schritte und Best Practices, um Datensicherheit und rechtliche Vorgaben in Einklang zu bringen.

1. Rechtliche Grundlagen

  • DSGVO: Die zentrale Verordnung für alle EU‑Mitgliedsstaaten. Insbesondere Art. 5 (Grundsätze der Verarbeitung), Art. 6 (Rechtmäßigkeit) und Art. 22 (Automatisierte Entscheidungen) sind essenziell.

  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Nationale Ergänzung zur DSGVO mit spezifischen Regelungen für Deutschland.

Mehr zur DSGVO finden Sie im vollständigen Wortlaut: GDPR-Text auf eur-lex.europa.eu
Details zum BDSG: Gesetze-im-Internet.de – BDSG (2018)

2. Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) für KI-Projekte

Eine DSFA ist laut Art. 35 DSGVO verpflichtend, wenn Verarbeitungsvorgänge voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen bergen – wie bei vielen KI-Anwendungen.

Schritte einer DSFA:

  1. Beschreibung der Verarbeitung: Datenarten, Umfang, Zweck.

  2. Risikoanalyse: Identifikation von Risiken (z. B. Diskriminierung durch Algorithmus).

  3. Minderungsmaßnahmen: Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs).

  4. Dokumentation: Ergebnisse protokollieren und kontinuierlich überprüfen.

3. Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs)

  • Pseudonymisierung & Anonymisierung: Reduzierung von Identifizierbarkeit.

  • Datensparsamkeit: Erhebung nur der notwendigen Daten.

  • Zugriffskontrollen: Rollenbasierte Berechtigungen und Protokollierung.

  • Verschlüsselung: Daten im Ruhezustand und bei der Übertragung schützen.

4. Transparenz und Betroffenenrechte

Unternehmen müssen Betroffene umfassend informieren (Art. 12–14 DSGVO).

  • Informationspflicht: Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer.

  • Automatisierte Entscheidungen: Erklärung der Logik und Auswirkungen (Art. 22 DSGVO).

  • Rechte umsetzen: Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch.

5. Kontinuierliches Monitoring und Schulung

KI-Modelle entwickeln sich weiter. Daher sind regelmäßige Überprüfungen notwendig:

  • Audit und Review: Überwachung der Modell-Performance und Datenschutzkonformität.

  • Mitarbeiterschulung: Sensibilisierung für Datenschutz und verantwortungsvolle KI-Nutzung.

6. Praxis-Tipps für die Umsetzung

  1. Frühzeitige Einbindung des Datenschutzbeauftragten (DSB).

  2. Multidisziplinäre Teams: Datenschutz, IT, Recht und Fachabteilung.

  3. Dokumenten-Template nutzen: Standardisierte DSFA- und TOM-Vorlagen.

  4. Externe Beratung: Bei komplexen KI-Projekten empfiehlt sich spezialisierte Unterstützung durch Experten, z.B. Rockstein Consulting.


Autorenhinweis: Dieser Artikel dient der ersten Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine individuelle Umsetzung empfehlen wir eine detaillierte Analyse durch einen Datenschutzexperten.